Governance Regelungen für den Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V.
a. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Governance Regelungen beschreiben die grundlegenden Prozesse und Strukturen für eine transparente, verantwortungsvolle und dem Gemeinwohl verpflichtende Vereinstätigkeit. Sie sind bindend für den Vorstand des Vereins Haus der Begegnung Schwerin e.V.
b. Orientierung an Werten
Der Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V. wird getragen von der Idee der Parität, also von der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten und von den Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt. Wir arbeiten aus humanitärer Verantwortung und ohne konfessionelle oder parteipolitische Bindung. Das Handeln des Vereins und aller für uns haupt- und ehrenamtlich Tätigen hat sich an diesen Grundsätzen zu orientieren.
c. Verantwortung für die Gesellschaft
Mit unserer Arbeit erbringen wir einen Nutzen für die Gesellschaft, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und verstehen uns als aktiver Gestalter des Sozialstaats. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Mögliche Überschüsse müssen für gemeinnützige Zwecke, zum Wohle der Allgemeinheit, ausgegeben werden.
d. Vertrauen durch Transparenz
Unser Verein ist gekennzeichnet von einem hohen Maß an Transparenz. Unsere Prozesse, Strukturen, Verantwortungsbereiche sind klar geregelt und dokumentiert, unter anderem
- in der Vereinssatzung
- in der Geschäftsordnung des Vorstands
- in den Nutzungsverträgen
- im Vereinsregister
- in der Beitragsordnung
- und in den Regelungen für Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen.
Mit dem Beitritt zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben wir uns zudem verpflichtet, zentrale Informationen auf unserer Internetseite der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
e. Trennung von Aufsicht und Führung
Die Trennung von Aufsicht und Führung stellt für uns die wichtigste Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Vereinsführung dar und ist bei uns gelebte Praxis. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ unseres Vereins. Sie wählt unter anderem den Vorstand, nimmt die Jahres- und Kassenberichte entgegen, prüft diese und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.
Im Sinne der Trennung von Aufsicht und Führung ist die Mitgliederversammlung somit das Aufsichtsgremium für den Vorstand.
f. Korruptionsprävention und mögliche Interessenskonflikte
Der Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V. wendet sich gegen jegliche Form von Korruption und trifft Maßnahmen, um den Verein vor Entscheidungen zu schützen, die nicht in seinem Interesse bzw. im Interesse des Gemeinwohls getroffen werden.
Der Vorstand ist ausschließlich dem Vereinsinteresse verpflichtet. Er darf bei seinen Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen und Geschäftschancen für sich nutzen. Bestehende Interessenskonflikte sind der Mitgliederversammlung vorzulegen.
In der Satzung (§10 Pkt.3) des Vereins ist für alle Finanzgeschäfte das Vier-Augen-Prinzip verankert.
Die Aufwandsentschädigung für den Vorstand muss ebenfalls angemessen sein. Sie wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
g. Interne und externe Prüfung
Der Verein erstellt einen Jahresbericht, legt diesen der Mitgliederversammlung vor und macht ihn der Öffentlichkeit durch zeitnahe Publikation zugänglich. Der Vorstand erstellt in Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro einen Kassenbericht.
Die Mitgliederversammlung wählt zusätzlich ehrenamtliche Revisor/innen. Die Revisor/innen untersuchen die konkreten Finanz- und Geschäftsaktivitäten des Vorstands und überprüfen die Einhaltung aller diesbezüglichen Regelungen. Die Revisor/innen müssen vom Vorstand unabhängig sein. Der Prüfbericht der Revisor/innen werden der Mitgliederversammlung vorgelegt und bildet die Grundlage für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.
h. Kooperation nach innen und außen
Der ehrenamtliche Vorstand wirkt zum Wohle des Vereins und im Interesse der Mitglieder gemeinschaftlich zusammen. Die Mitglieder werden im Rahmen von Treffen und Arbeitsgruppen regelmäßig und aktiv in die Willensbildung einbezogen.
Der Vorstand kann zu seiner fachlichen Beratung Beiräte und Ausschüsse berufen.
Der Dachverband des Vereins ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Landesverband MV e.V.
Zudem ist der Verein Haus der Begegnung Schwerin e.V. Mitglied im Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten MV e.V. und arbeitet aktiv in den Behindertenbeiräten Nordwestmecklenburg und Schwerin mit.
Verabschiedet vom Vorstand am 18.01.2019